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Steuern sparen mit Immobilien

Es gibt vielfältige Möglichkeiten, eigene Vorsorge zu treffen, zum Beispiel Steuern sparen mit Immobilien. Zur Minderung der Steuerlast kann nur ein fremdvermietetes Objekt genutzt werden. Günstige Kapitalmarktzinsen machen die Investition in eine Steuer Immobilie lukrativ. Liegt das Objekt in einer nachgefragten Lage mit einer attraktiven Miete, so entwickelt es sich zu einer wertbeständigen Sachanlage. Darüber hinaus profitieren Vermieter von deutlichen Steuervorteilen.

Immobilientyp entscheidet über Steuerersparnis

Dabei richtet sich die Möglichkeit der Steuerersparnis nach der Art der Immobilie. Drei Immobilientypen werden unterschieden:

  • Denkmalgeschützte Immobilie
  • Neubau-Immobilie
  • Bestandsobjekt

Anschaffungs- und Herstellungskosten können bei allen drei Immobilien-Typen als Werbungskosten geltend machen. Darüber hinaus akzeptiert das Finanzamt weitere Sonderausgaben:

  • Grundsteuer
  • Schuldzinsen bei Fremdfinanzierung
  • anschaffungsnahe Aufwendungen

Die Kosten müssen für den Vermieter tatsächlich angefallen sein. Ausgaben, die auf den Mieter umgelegt werden, können nicht geltend gemacht werden.

Abschreibungen auf Denkmalimmobilien mindern die Steuerlast

Darüber hinaus können Abschreibungen auf Immobilien die persönliche Steuerlast mindern. Die besten Bedingungen bietet eine **denkmalgeschützte Immobilie**: Hier können die Sanierungskosten über insgesamt 12 Jahre zu 100 Prozent abgeschrieben werden. In den ersten acht Jahren werden 9 Prozent abgeschrieben, in den folgenden vier Jahren 7 Prozent.

Die lineare Abschreibung auf Immobilien ist eine weitere Möglichkeit, Steuern zu sparen: Bei allen Immobilientypen können 50 Jahre lang 2 Prozent der Anschaffungskosten abgesetzt werden. Für Häuser, die vor 1925 gebaut wurden, gilt ein erhöhter Satz von 2,5 Prozent für eine Dauer von 40 Jahren. Wichtig: Nur die Gebäudekosten dürfen abgesetzt werden, die Grundstückspreise müssen herausgerechnet werden. Stiftung Warentest rät, die Gebäudekosten gleich im Kaufvertrag separat auszuweisen. Wurde ein angemessener Bodenwert angesetzt, so muss sich das Finanzamt nach den Vorgaben des Bundesfinanzhofs an die Aufteilung halten. Wird der Gebäudewert nicht einzeln ausgewiesen, so geht das Finanzamt bei einer Eigentumswohnung in der Regel von einem Bodenanteil von 20 Prozent aus. Der Immobilien-Eigentümer kann also 80 Prozent der Anschaffungskosten abschreiben.

Vorsicht ist geboten, wenn die Steuer Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach Anschaffung wieder veräußert wird. Innerhalb dieser Spekulationsfrist muss der erzielte Gewinn versteuert werden. Auch die bis dahin erzielten Abschreibungen unterliegen in diesen Fällen der Steuerpflicht.

Auf die Lage kommt es an

Die Investition in eine Immobilie ist also ein idealer Weg um Steuern zu sparen und Vermögen zu bilden. Bei der Wahl der passenden Steuer Immobilie kommt es vor allem auf die Lage an. Bevorzugt werden zentrumsnahe Wohnlagen mit einer guten Infrastruktur. Eine gute Vermietbarkeit ist Voraussetzung für die Wertentwicklung des Objektes. Gebiete, in denen mit einem längeren Leerstand zu rechnen ist, bergen zu große Risiken. Steht die Wohnung oder Haus zwei oder drei Monate leer, so kann das die Rendite für das laufende Jahr erheblich schmälern. Darüber hinaus spielt der Zustand des Mietobjektes eine entscheidende Rolle. Für Kapitalanleger eignen sich Investitionen in wirtschaftlich starken Großstädten wie Berlin & Leipzig. Hier gibt es in Innenstadtlagen in der Regel eine große Mieternachfrage. Wohnungen lassen sich problemlos zu einem angemessenen Preis vermieten. Wer sich für die Investition in eine Eigentumswohnung entscheidet, sollte die Wohnsituation der Deutschen berücksichtigen: Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung hat eine steigende Anzahl an Singlehaushalten ermittelt. Es ist davon auszugehen, dass die Nachfrage nach 60 bis 70 m² großen Wohnungen in den nächsten Jahren weiter ansteigen wird.

Unser Team berät Sie gern individuell und persönlich zum Thema „Steuern sparen mit Immobilien“.

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